Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2009

1. Geltung der Bedingungen
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grund dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder änderungen durch kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die Fa. Spassfaktor1 Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Spassfaktor1. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande und richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt und diesen AGB, die der Kunde mit der Auftragserteilung bzw. spätestens mit Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen anerkannt.

3. Selbtsabholung und -betrieb
Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Kunden in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder Hänger, nicht durch eine Spedition. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauch- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde mit der Auftragsbestätigung oder bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Die Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben werden. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Selbstabholerartikel ist es erforderlich, unverzüglich die Fa. Spassfaktor1 zu kontaktieren (mobil: 0170/20 22 014). Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Bei einem Einsatz ausserhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Die Artikel sind zum verabredeten Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung erhalten (vollständig, ordentlich zusammengenommen und sauber); andernfalls erfolgt eine Nachberechnung. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nicht gestattet.

4. Lieferservice
Der Kunde hat bei der An- und Rücklieferung(ebenerdiges Gelände, frei zugängig, Fussweg max. 20m) durch die Fa. Spassfaktor1 anwesend zu sein, um eine Ordnungsgemässe übergabe zu gewährleisten, und Hilfskräfte für das Ent- und Beladen zur Verfügung zu stellen. Die Konkretisierung diesbezüglicher Zeiten erfolgt frühzeitig nach telefonischer Absprache. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- und Abbau in Eigenregie durch den Veranstalter. Erfolgt der Auf- und /oder Abbau durch die Fa. Spassfaktor1 oder ist die An- oder Rücklieferung zum verabredeten Zeitpunkt nicht möglich, berechnet die Fa. Spassfaktor1 10-25 % des Mietpreises der entsprechenden Artikel, je nach Arbeitsaufwand. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Eine Auflistung der gelieferten Einzelteile wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde mit der Auftragsbestätigung oder bei Anlieferung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Lieferserviceartikel ist es erforderlich, unverzüglich die Fa. Spassfaktor1 zu kontaktieren (mobil: 0170 20 22 014). Die Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben werden. Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Bei einem Einsatz ausserhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Entsprechend der zeitlichen Verabredung muss das Mietgut abholfertig und aufladebereit gehalten und eine problemlose Zufahrt ermöglicht werden. Vom Kunden zu verantwortende Zeitverzögerungen werden in Rechnung gestellt.

5. Service mit Betreuung
Die An- und Rücklieferung und der Auf- und Abbau der Aktionselemente auf ebenerdigen Gelände und festem Untergrund wird von der Fa. Spassfaktor1 übernommen, ebenso wie die Betreuung bzw. Aufsicht. Die Aktionszeit der Elemente und der Betreuung bzw. Aufsicht beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen, bei Abendveranstaltungen erhöhen sich die Preise um 10% (inkl. kurzer Pausen). Der Auf- und Abbau wird unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Aktionszeit durchgeführt. Der Kunde muss ausreichende Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Fa. Spassfaktor1 zur Verfügung zu stellen. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Firmenfahrzeuge zum Auf- und Abbau frei zugänglich sein. Der vertraglich vereinbarte Zeitraum kann nicht in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden. Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem Mitarbeiter ist bei Bedarf für die Ent- und Beladung sowie für den Auf- und Abbau kurzzeitig eine Hilfskraft seitens des Kunden zu Verfügung zu stellen. Bei Veranstaltungen mehr als 150 Km von Berlin entfernt ist den Mitarbeitern der Fa. Spassfaktor1 eine Übernachtungsmöglichkeit auf Kosten des Kunden zur Verfügung zu stellen.

6. Betriebsvoraussetzungen
Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern bzw. abzubauen.
Beim Einsatz von Hüpfburgen, Zuckerwatte-, Popcorn-Maschinen und anderen elektrisch betrieben Geräten wird je ein Stromanschluss (230V / 16A) in max. 50 m Entfernung benötigt. Beim Bullriding wird ein 16A Kraftstromanschluss in max. 20m Entfernung benötigt. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.

7. Versicherung und Haftung
Die Fa. Spassfaktor1 haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Die Fa. Spassfaktor1 haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Bei der Selbstabholung von Mietgegenständen, Gewalteinwirkung während des Transports und in Betrieb ohne Spassfaktor1-Betreuung gilt folgendes: Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge -und Ausfallkosten in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.

8. Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Vertrag oder Reduzierung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen durch den Kunden ist folgende Abstandssumme zu zahlen: Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 25% und bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 50% des Rechnungsbetrages; ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum ist der vereinbarte Gesamtbetrag fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

9. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt an dieselbe Adresse wie in der Auftragsbestätigung. Abweichende Adressen müssen bereits bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Der Gesamtbetrag ist zahlbar sofort brutto Kasse bei Empfang der Geräte bzw. vor Beginn der Aktionszeit in bar oder 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin per Überweisung. Bei allen gemieteten Geräten und Artikeln, die in Eigenregie betrieben werden, muss ausserdem bei Abholung oder Anlieferung der in der Auftragsbestätigung genannte Kautionsbetrag hinterlegt werden. Die Pflicht zur Rechnungsbegleichung bleibt unberührt, auch wenn der Kunde die Nutzung des Moduls aus äusseren Gründen (z.B. Wetter) aussetzt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir pro Erinnerung 3,- Euro brutto und Zinsen in Höhe der marktüblichen Zinssätze.

10. Allgemeine Bestimmungen
Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen, z. B. Ordnungsamt, GEMA u. a., so liegt dieses in der Verantwortung des Kunden. Die Nutzung von Film- und Fotomaterial ist nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Zustimmung durch die Fa. Spassfaktor1 gestattet. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der anderen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Berlin.